Autobahnpolizei Ahlhorn: Alkoholisierter Pkw-Fahrer auf der B75 in Delmenhorst nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
Wegen einer auffälligen Fahrweise auf der B75 in Delmenhorst kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn am Mittwoch, 14. Februar 2024, gegen 21:10 Uhr, den Fahrer eines Pkws. Er war alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Die Beamten befuhren mit einem Streifenwagen die Autobahn 28 in Richtung Autobahn 1 und wurden im Dreieck Delmenhorst auf einen vorausfahrenden VW aufmerksam, dessen Fahrer beim Wechsel auf die B75 in Richtung Bremen Probleme beim Geradeausfahren hatte. Auch auf der B75 waren deutliche Schlangenlinien erkennbar. Bei der folgenden Kontrolle auf dem Gelände einer Tankstelle versuchte der Fahrer, außerhalb des Sichtfelds der Beamten zu halten und wechselte vom Fahrersitz auf die Rücksitzbank. Der Platz hinter dem Lenkrad blieb unbesetzt. Nach dem Öffnen der hinteren Tür nahmen die Beamten sofort deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,55 Promille. Auf die Frage nach einem Führerschein entgegnete der 39-jährige Mann aus Friesland, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Vor dem Transport zur Blutentnahme durchsuchten die Beamten den 39-Jährigen und fanden dabei ein verbotenes Messer.
Gegen den Mann leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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Albert Seegers
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