Bottrop: Junge verletzt sich leicht bei Unfall auf E-Scooter
Ein 11-Jähriger aus Bottrop war am Mittwoch um 13 Uhr mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg der Prosperstraße unterwegs. Zeitgleich verließ eine 30-Jährige aus Bottrop mit ihrem Kind ein Gebäude an der Prosperstraße. Der Junge schaffte es nicht mehr rechtzeitig zu bremsen, kollidierte mit der 30-Jährigen und fuhr anschließend gegen ein geparktes Auto. Dabei verletzte er sich leicht, eine medizinische Behandlung vor Ort durch eine RTW-Besatzung reichte aus. Die Frau und ihr Kind blieben unverletzt. Bei dem Unfall entstand 100 Euro Sachschaden. Da der E-Scooter nicht versichert war, musste gegen die Mutter des 11-Jährigen ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Hinweise der Polizei: E-Scooter mit einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab 14 Jahren gefahren werden. "Spielzeug"-E-Scooter, für die kein Versicherungskennzeichen beantragt werden kann, dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden. Generell gilt: alle Fahrzeuge, die mit einem Motor angetrieben werden (z.B. Elektro-Hoverboards) dürfen im öffentlichen Verkehrsraum auf Gehwegen nur genutzt werden, wenn technisch maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h erreicht werden kann. Andernfalls ist nur die Nutzung auf Privatgelände erlaubt.
Einen Flyer rund um das Thema E-Scooter im Straßenverkehr, können Sie auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Recklinghausen unter dem folgenden Link herunterladen:
https://recklinghausen.polizei.nrw/artikel/regeln-fuer-stadtflitzer
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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