BPOL NRW: Mülleimer in den Gleisbereich befördert; Steine auf Güterzug geworfen; Auf die Gleise gelegt – Bundespolizei ermittelt nach „Gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr“
Am 16. und 18. Februar eröffneten Bundespolizisten mehrere Strafverfahren wegen "Gefährlichem Eingriffs in den Bahnverkehr" nachdem unbekannte Tatverdächtige Steine auf einen Güterzug geworfen beziehungsweise einen geschlossenen Bahnübergang überquert haben. Des Weiteren warf ein 14-Jähriger einen Mülleimer in den Gleisbereich.
In Köln-Bonntor warfen gegen 16:50 Uhr zwei Unbekannte Steine aus einem leerstehenden Gebäude auf einen vorbeifahrenden Güterzug. Der Triebfahrzeugführer leitete eine Schnellbremsung ein und fotografierte die flüchtenden Tatverdächtigen. Dazu gerufene Bundespolizisten dokumentierten die Schäden am Zug und fahndeten nach den Tatverdächtigen. Sie eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr".
Gegen 18:50 Uhr warf ein Rumäne im Bahnhof Alfter-Impekoven einen Mülleimer ins Gleis. Der Triebfahrzeugführer eines Zuges auf dem Nachbargleis warnte seinen bereits herannahenden Kollegen, sodass dieser nach eingeleiteter Schnellbremsung die S-Bahn ca. einen halben Meter vor dem Behältnis zum Stehen bringen konnte. Beamte der Bundespolizei fahndeten und stellten den geflüchteten 14-Jährigen im Bahnhof Rheinbach und leiteten ein Strafverfahren wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" gegen ihn ein. Des Weiteren informierten die Einsatzkräfte seine Erziehungsberechtigten und entließen den Jugendlichen daraufhin vor Ort.
In Eitorf beobachtete die Fahrdienstleiterin via Kamera zwei Unbekannte, die am vergangenen Sonntag um 3:15 Uhr den Bahnübergang in der Brückenstraße bei geschlossener Schranke überquerten. Einer der beiden legte sich dabei sogar kurzzeitig auf die Gleise. Sie ließ die Strecke sperren, alarmierte die Bundespolizei und informierte den Triebfahrzeugführer eines näher kommenden Güterzugs. Dieser leitete eine Schnellbremsung ein. Bundespolizisten fahndeten nach den Unbekannten, die sich bereits von der Örtlichkeit entfernt hatten, konnten diese jedoch nicht mehr antreffen. Sie eröffneten ein Strafverfahren wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr". Bei zwei Zügen kam es zu 72 Minuten Verspätung.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefahren im Gleisbereich hin:
- Das Betreten oder der Aufenthalt im Gleisbereich ist
lebensgefährlich und verboten - Züge näher sich schnell und beinahe
lautlosWeitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de.
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