BPOL NRW: Nach Fahrgelddelikt – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Nach einem Fahrgelddelikt haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Samstagnachmittag (17. Februar) einen 26-jährigen Mann verhaftet. Der Mann wurde in einem ICE von Köln nach Münster durch den Zugbegleiter ohne Fahrschein angetroffen. Zur Feststellung der Identität forderte der Zugbegleiter die Bundespolizei an. Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Münster stellten die Einsatzkräfte nicht nur die Identität des Mannes fest, sondern auch, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg den 26-Jährigen mit zwei Haftbefehlen suchte. Das Amtsgericht Freiburg hatte ihn sowohl im April 2023 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch im August 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen von 500 Euro sowie 3600 Euro verurteilt. Die Bezahlung der Geldstrafe ignorierte der Mann, weshalb die Haftbefehle erlassen wurden. Da die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4100 Euro auch vor Ort nicht bezahlt werden konnte, lieferten die Einsatzkräfte den serbischen Staatsangehörigen zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzuganstalt ein. Bereits einen Tag zuvor (16. Februar) wurde ein 36-jähriger Mann im Hauptbahnhof Münster durch die Bundespolizei verhaftet. Das Amtsgericht Münster hatte die Untersuchungshaft gegen den bulgarischen Staatsangehörigen wegen Beleidigung und Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte angeordnet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.