BPOLI C: Bekannter bewahrt 32-Jährigen vor Gefängnis
Nach Zahlung offener Geldstrafen konnten drei gesuchte Personen ihre Reise nach der Kontrolle am Grenzübergang Reitzenhain fortsetzen.
Bei der Kontrolle eines 25jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Lüneburg fest. Er war wegen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis 680 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt worden. Durch Zahlung der offenen Geldstrafe vor Ort konnte er seine Reise fortsetzen.
Seine offene Geldstrafe in Höhe von 1.081 Euro konnte auch ein 56jähriger ungarischer Staatsangehöriger vor Ort begleichen und somit seine Fahrt fortsetzen. Er war vom Amtsgericht Westerstede wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Ein Bekannter bewahrte einen 32jährigen bulgarischen Staatsangehörigen vor der Einlieferung in die JVA. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bielefeld fest. Demnach hatte er noch eine offene Geldbuße von 3.000 Euro zu zahlen. Er selbst war nicht in der Lage das Geld vor Ort zu begleichen. Nachdem ein Bekannter die offene Summe jedoch bei einer Polizeibehörde in Nordrhein-Westfahlen für ihn beglich, konnte er ebenfalls seine Reise fortsetzen.
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