Kindsentziehung aus Kinderheim in Nennslingen – Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung
Wie mit Meldung 164 vom 15.02.2024 berichtet, suchte die Kriminalpolizei Ansbach seit vergangenem Mittwoch (14.02.2024) nach zwei 6- und 11-jährigen Mädchen einer Kindereinrichtung in Nennslingen (Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen) und ihrer nicht sorgeberechtigten Mutter. Ein Mann in Berlin erkannte die gesuchte Frau und informierte die Polizei. Die 36-Jährige konnte festgenommen und die Kinder einer Schutzeinrichtung übergeben werden.
Die Mutter besuchte am 14.02.2024 ihre beiden Töchter in dem Kinderheim im Nennslinger Gemeindeteil Gersdorf im Rahmen eines Besuchstages. Gegen 17:00 Uhr gelang es der Frau, die Einrichtung unter einem Vorwand mit den beiden Kindern zu verlassen. Alle Drei waren seitdem unbekannten Aufenthalts.
Weil eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, leitete das zuständige Fachkommissariat der Ansbacher Kriminalpolizei Ermittlungen zur Auffindung der drei gesuchten Personen ein. Die Beamten standen hierbei im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Ansbach. Durch diese wurde noch am Donnerstag neben einem Haftbefehl auch ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung veranlasst.
Dank des Hinweises eines aufmerksamen Zeugens in Berlin, der die Öffentlichkeitsfahndung mitbekommen hatte, konnte die Polizei am gestrigen Sonntag (18.02.2024) die Frau und die beiden Kinder in einem Berliner Hotel antreffen. Die Frau wurde festgenommen. Die beiden 6- und 11-jährigen Kinder waren wohlauf und konnten durch die Beamten einer Schutzeinrichtung übergeben werden. Die Öffentlichkeitsfahndung wird hiermit widerrufen.
Erstellt durch: Marc Siegl / mc
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