LKW-Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Im Rahmen ihres Streifendienstes kontrollierten am 19.02.2024 Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow den Fahrzeugführer eines LKW auf der BAB 20. Dieser führte einen Abschleppwagen samt zu schleppenden PKWs, welcher zuvor liegen geblieben war.
Während der Kontrolle wurde bekannt, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse des deutschen Fahrers seit ca. 3 Jahren ungültig war. Im Laufe der Sachverhaltsaufnahme kam heraus, dass dieser die für Kraftfahrzeuge über 7,5t regelmäßig erforderliche ärztliche Untersuchung nicht wahrnahm und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht entsprechend verlängern ließ. Dennoch führte er seitdem wohl regelmäßig entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.
Durch die Beamten wurde ein Strafverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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André Böttcher
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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