+++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf Autobahn 1 bei Wildeshausen und Posthausen +++

Am Donnerstag, 22. Februar 2024, in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr, überprüften rund 35 Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf der Autobahn 1 bei Wildeshausen sowie Posthausen Nutzfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Hierbei wurden die Fahrzeuge ganzheitlich überprüft. Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten von Mitarbeitenden des TÜV Nord. Insgesamt wurden 62 Fahrzeuge kontrolliert. Gegen die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer wurden unter anderem drei Strafverfahren sowie diverse Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Beamtinnen und Beamte stellten hierbei sechs Verstöße im Bereich der Ladungssicherung, drei Verstöße in Bezug auf Großraum- und Schwertransporte, zwei tierschutzrechtliche Verstöße, 14 Verstöße gegen Sozialvorschriften sowie technische Mängel an den Nutzfahrzeugen fest. Die Beanstandungsquote lag am Ende des Kontrolltages bei 44 Prozent. Nachfolgend ein Auszug der festgestellten Verstöße: Gegen 10.15 Uhr wurde ein Transport mit drei geladenen Sattelzugmaschinen auf der Rastanlage Wildeshausen-Süd gestoppt. Die Sattelzugmaschinen sollten von Spanien nach Hamburg befördert werden. Die Beamten mussten allerdings feststellen, dass das Fahrzeug mit der Ladung nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugabmessungen entsprach. Das Fahrzeug war zu hoch und zu lang. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung konnte durch den 58-jährigen Fahrer nicht ausgehändigt werden. Gegen den Verantwortlichen des Beförderungsunternehmens wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet. Eine Weiterfahrt kann erst mit entsprechender Genehmigung gestattet werden. Zwei Fälle des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurden nahezu zeitgleich gegen 11.30 Uhr in Wildeshausen und Posthausen festgestellt. Während der Kontrollen fiel auf, dass die erforderliche Führerscheinklasse zum Führen der Sattelzüge, die grundsätzlich nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verliert, abgelaufen war. Gegen die beiden 50- und 52-jährigen Fahrer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei dem 50-Jährigen war zudem die Berufskraftfahrerqualifikation abgelaufen. Außerdem wurde gegen den 52-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Er transportierte auf seinem mit Händlerkennzeichen versehenem Sattelanhänger verbotenerweise gewerbliche Ladung. Ein Strafverfahren wegen illegaler Fernzulassung wurde gegen einen 56-jährigen Fahrer eines Sattelzugs auf dem Weg von Twist nach Dänemark eingeleitet. Er überführte einen Sattelanhänger, an dem er vor Fahrtantritt dänische Händlerkennzeichen anbrachte und somit gegen das deutsche Fahrzeugzulassungsrecht verstieß. Er wurde mit seinem Fahrzeug gegen 11.10 Uhr auf der Rastanlage Wildeshausen-Süd gestoppt. Er musste zur Sicherung des staatlichen Strafanspruchs eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen. Am Nachmittag wurden Beamte auf der Autobahn 1 bei Wildeshausen auf einen Kleintransporter aufmerksam, der deutlich überladen war. Der 55-jährige Fahrer transportierte Werkzeug von Belgien nach Dänemark. Eine Wägung ergab, dass er das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen um 38 Prozent überschritten hatte. Der 55-Jährige, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Zusätzlich musste ein weiteres Fahrzeug organisiert werden, um einen Teil der Ladung zu übernehmen. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de