Essen: Entschlossene Polizisten stellen 30-jährigen Raser nach Verfolgungsfahrt
45147 E.-Holsterhausen: Gestern Abend (24. Februar) flüchtete ein 30-jähriger Mercedesfahrer vor einer Verkehrskontrolle auf der B224. Nachdem er sein Fahrzeug abstellte und zu Fuß weiterflüchtete, konnte er durch die Beamten eingeholt und gestellt werden. Das Tatfahrzeug wurde sichergestellt. Ein Polizist verletzte sich leicht.
Gegen 21:15 Uhr fiel einem Streifenteam eine graue Mercedes E-Klasse auf der Hans-Böckler-Straße in Fahrtrichtung Rüttenscheid auf. Auf Höhe der Hachestraße beschleunigte der Fahrer plötzlich das Fahrzeug, weshalb sich die Beamten dazu entschlossen, den auffälligen Fahrer zu kontrollieren. Statt seinen Pkw aufgrund der Anhaltesignale anzuhalten, versuchte er zunächst durch Abbiegevorgänge vor dem Streifenwagen zu flüchten. Auf der Holsterhauser Straße überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit und missachtete eine rote Ampel. Als er in weitere Nebenstraßen abbog, setzte sein Fahrzeug aufgrund der Geschwindigkeit an dortigen Bodenwellen auf, sodass Funken am Unterbogen flogen. An einem Parkplatz an der Keplerstraße stellte er den Mercedes unerwartet ab und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Die entschlossenen Beamten stiegen aus und verfolgten ihn ebenfalls zu Fuß. Bei der Verfolgung verletzte sich einer der Beamten am Knie, was ihn jedoch nicht daran hinderte, den Tatverdächtigen weiter zu verfolgen, bis dieser - augenscheinlich aufgrund mangelnder Kondition - an der Hildesheimer Straße aufgab. Die Beamten identifizierten den Fahrer als einen 30-jährigen Deutschen aus Essen.
Nach ersten Ermittlungen der Polizisten verfügt der 30-Jährige über keine gültige Fahrerlaubnis. Dieser wurde erkennungsdienstlich behandelt und nach Abschluss der Maßnahmen entlassen. Das Tatfahrzeug wurde sichergestellt. Der Beamte konnte seinen Dienst aufgrund seiner Verletzung nicht fortsetzen.
Gegen den Essener wird nun u.a. aufgrund des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (Einzelrennen nach §315d StGB) sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) ermittelt. Zudem wird gegen die 28-jährige Halterin aufgrund des Halterverstoßes (§21 StVG) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. /RB
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