Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es gegen 00:09 Uhr zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem wurden reichlich Waffen und Pyrotechnik gefunden.
Ursprünglich war die Polizei zum Torhaus am Möhnesee gerufen worden. Dort sollte aus einem Fahrzeug heraus mit einer Waffe geschossen worden sein. Dort konnten die eingesetzten Polizeibeamten das Fahrzeug allerdings nicht antreffen.
Im Rahmen der Fahndung erhielt die Polizei erneut einen Hinweis auf den Ford Fiesta. Diesmal waren Schussgeräusche aus dem Bereich des Möhneseeturms gemeldet worden. Hier konnten die Beamten auch fünf Personen auf dem Turm feststellen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung über den Außenlautsprecher des Streifenwagens kamen die Personen vom Turm herunter.
Zwei von ihnen, ein 29-jähriger Welveraner und ein 34-jähriger Werler waren gar nicht damit einverstanden, dass die Polizei sie "stört". Mit den Worten "Was wollt ihr?", "Wer seid ihr überhaupt?", "Spielt euch nicht so auf!", "Ihr fühlt euch wohl besonders toll!" redeten sich die beiden immer mehr in Rage.
Beide wollten sich partout nicht ausweisen und weigerten sich, ihre Hände frei sichtbar vor ihrem Körper zu halten. Dies wurde von den Polizeibeamten eingefordert, da immer noch der Verdacht nahe lag, dass einer von den angetroffenen Personen eine Waffe mit sich führt. Weil alles Reden nichts half, wurden die beiden renitenten zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei leisteten sie Widerstand bei dem sich eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter leicht verletzten.
Auf den verschiedenen Ebenen des Möhneseeturms konnten schließlich folgende Tatmittel festgestellt werden:
2 Schreckschusspistolen
diverse Zünd- und Sprengmittel
17 China-Knaller
15 China-Böller
8 Riesen China-Böller
6 Super-Böller
20 Pyro-Petarde
1 Bengalo
166 Platzpatronen
1 Einhandmesser
Diese von der Polizei beschlagnahmten Tatmittel waren in den Ecken des Turmes, teilweise hinter Stahlträgern mutwillig versteckt.
Allen fünf erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dem Werler und dem Welveraner droht zusätzlich noch ein Verfahren wegen des Widerstandes.
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