Wechsel der Versicherungskennzeichen – Polizeikontrolle endet für Schwerinerin in der JVA

Die Polizei erinnert: Fahrzeugführer sollten den Wechsel der Versicherungskennzeichen seit dem 1. März 2024 beachten. Im Rahmen der täglichen Verkehrsüberwachung hat die Schweriner Polizei nicht nur die Verkehrsteilnehmer im Blick, sondern auch die Fahrzeuge. Für eine Schwerinerin endete eine solche Kontrolle der Polizei gestern hinter Gittern. Bei der Überprüfung eines E-Scooters fiel den Beamten auf, dass anstelle des für das Jahr 2024 gültigen blauen Kennzeichens ein schwarzes angebracht war. Eine nähere Überprüfung ergab, dass die 41-jährige Fahrerin per Haftbefehl gesucht wurde. Ihre Bewährungsstrafe wegen wiederholten Betrugs wurde widerrufen, es folgte eine Festnahme. Sie wird nun für mehr als 400 Tage in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Drei weitere Fahrer von E-Scootern müssen sich seit gestern ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Polizei hat in solchen Fällen ein Strafverfahren einzuleiten. Den Fahrern droht im weiteren Verlauf eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Die Polizei erinnert daran, sich vor Fahrtantritt von der ordnungsgemäßen Kennzeichnung des Fahrzeuges zu überzeugen bzw. diese zu veranlassen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Juliane Zgonine Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de