Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige
Am Dienstag gegen 10:30 Uhr machte sich ein 48-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Neben seinem Handgepäck legte er bei der Sicherheitskontrolle auch seine Jacke in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Kleidungsstück genauer. In einer Innentasche wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Fluggast gab an, dass er die Jacke viele Jahre nicht getragen hätte und nicht wusste, dass sich darin das Messer befindet. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
X @bpol_nord