Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

Am Dienstag gegen 10:30 Uhr machte sich ein 48-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Neben seinem Handgepäck legte er bei der Sicherheitskontrolle auch seine Jacke in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Kleidungsstück genauer. In einer Innentasche wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Fluggast gab an, dass er die Jacke viele Jahre nicht getragen hätte und nicht wusste, dass sich darin das Messer befindet. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de X @bpol_nord