Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Der Versicherungsschutz für Elektrokleinstfahrzeuge und Kleinkrafträder gilt für ein Jahr. Somit ändern sich jedes Jahr zum 1. März die Farben der Versicherungskennzeichen. Diesmal von schwarz auf blau. Im Zeitraum vom 1. bis zum 5. März wurden im Kreis Euskirchen schon über 30 Vorgänge erfasst, bei denen Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurden. Wer sein Versicherungskennzeichen nicht wechselt, macht sich strafbar. Die Polizei Euskirchen macht daher erneut auf den Versicherungsschutz von Mofa, Roller, Moped, Pedelec, Segway, E-Scooter und Co. aufmerksam. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: