240306 – 0262 Frankfurt: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Offenbach und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main
(ha)- Festnahme und Durchsuchungsmaßnahmen gegen Angehörige eines Familienverbands in einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges und der Steuerhinterziehung -
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve -, die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Offenbach am Main (Ermittlungsgruppe AVALON) und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main haben am 06.03.2024 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex gegen Angehörige eines Familienverbands aus Frankfurt am Main die Wohn- und Geschäftsräume von elf Beschuldigten in Hessen und Baden-Württemberg durchsucht und einen Beschuldigten aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Die Durchsuchungen fanden in Frankfurt am Main (acht Durchsuchungsobjekte), dem Landkreis Groß-Gerau (zwei Durchsuchungsobjekt) und dem Rems-Murr-Kreis (ein Durchsuchungsobjekt) statt. Sie dienten dem Auffinden von Beweismitteln sowie der Sicherstellung von Vermögenswerten.
Die Ermittlungen richten sich gegen zehn Angehörige eines Familienverbands und einer weiteren Beschuldigten aus dem Umfeld des Familienverbands (fünf Männer und sechs Frauen) im Alter von 21 bis 30 Jahren. Sechs Beschuldigte haben die deutsche Staatsangehörigkeit, drei Beschuldigte die rumänische Staatsangehörigkeit und zwei weitere Beschuldigte die französische Staatsangehörigkeit bzw. die italienische Staatsangehörigkeit.
Bei dem festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Frankfurt am Main. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, unter anderem, in insgesamt sieben Fällen mit einem sog. Öl-Kühlwassertrick Privatverkäufer von Fahrzeugen getäuscht und dadurch Fahrzeuge zum Weiterverkauf deutlich unter Wert erworben zu haben. Dabei handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche, bei dem einem Fahrzeugverkäufer suggeriert wird, das Fahrzeug habe einen Motorschaden, nachdem in einem unbeobachteten Moment bei der Fahrzeugbesichtigung, durch eine Kanüle oder ein präpariertes Taschentuch kleine Mengen Motoröl in den Kühlwasserbehälter eingeführt wurden. Die betroffenen Verkäufer sollen durch die Täuschungen ihre Fahrzeuge deutlich unter Wert mit Verlusten von mehreren Tausend Euro veräußert haben. In zwei Fällen soll der Beschuldigten Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen verkauft und dabei ihm bekannte erhebliche Mängel verschwiegen haben. Gegenstand des Haftbefehls sind Vorwürfe des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in neun Fällen. Fünf weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, als Bandenmitglieder an diesen An- und Verkäufen von Fahrzeugen beteiligt gewesen zu sein.
Die Beschuldigten sollen zudem einen Handel mit hochwertigen Fahrzeugen betrieben und die Umsatzsteuer aus dem Verkauf der Fahrzeuge hinterzogen haben. Um umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vorzutäuschen, sollen hierbei falsche Personalien sowie missbräuchlich Identitäten von ausländischen Unternehmen verwendet worden sein, die Fahrzeuge sollen jedoch tatsächlich nicht ins Ausland geliefert, sondern im Inland weiterverkauft worden sein. Dem hessischen Fiskus soll dadurch ein Schaden in Höhe von über 150.000 Euro entstanden sein.
Fünf weitere Beschuldigte - dabei handelt es sich um Angehörige der erstgenannten Beschuldigten - stehen im Verdacht, falsche Angaben zu den Einkünften ihrer Bedarfsgemeinschaften gemacht zu haben und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten zu haben. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis beläuft sich der Schaden auf über 180.000 Euro.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Unterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt werden, die als Beweismittel in Betracht kommen. Darüber hinaus konnten Vermögenswerte, darunter hochwertige Fahrzeuge und Bargeld in 5-stelliger Höhe sichergestellt werden.
Die umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen wurden durch drei Staatsanwälte der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main koordiniert. Beteiligt waren über 160 Einsatzkräfte der Hessischen Steuerfahndung sowie der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Stuttgart. Zum Einsatz kamen an mehreren Durchsuchungsobjekten auch sechs Diensthunde.
Die heutigen Einsatzmaßnahmen in dem umfangreichen Komplex sind Ergebnis des Ermittlungskonzepts "AVALON". Dabei handelt es sich um ein Ermittlungskonzept, das von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der hessischen Steuerfahndung entwickelt wurde, um Straftaten wirksam zu bekämpfen, die aus der Struktur eines Familienverbandes heraus, insbesondere im Bereich des betrügerischen Fahrzeughandels, der Steuerhinterziehung und zusammenhängender Straftaten begangen werden.
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