Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

Am Mittwoch gegen 06:00 Uhr machte sich ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Fuerteventura. Da er übergroßes Gepäck mit sich führte, gab er dieses beim Sperrgepäckschalter auf. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Fluggast gab an, dass er vergessen hätte, das Butterflymesser vor der Reise aus seinem Gepäck zu entnehmen. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de X @bpol_nord