Zwei Haftbefehle / 71-Jähriger bezahlt rund siebeneinhalb tausend Euro um dem Gefängnis zu entgehen
Um nicht ins Gefängnis zu müssen, hat ein gesuchter 71-Jähriger am Sonntag fast siebeneinhalb tausend Euro bei der Bundespolizei bezahlen müssen. Er war gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht worden.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenze zu den Niederlanden, hatte eine Streife der Bundespolizei das Auto des 71-jährigen Deutschen gegen 11:30 Uhr in Schütttorf angehalten und kontrolliert. Der Fahrer und seine 60-jährige Beifahrerin gaben an, keine Ausweispapiere zu besitzen. Bei der Durchsuchung des Autos wurden aber die Personalausweise der Eheleute gefunden.
Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 71-jährige Fahrzeugführer gleich mit zwei Haftbefehlen von der Justiz gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste er zum einen noch eine Geldstrafe von 7.200 Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verbüßen. Zum anderen drohten ihm noch neun Tage Erzwingungshaft, da er eine Geldbuße über 250,- Euro nicht bezahlt hatte. Weil er sich der Vollstreckung der Strafen entzogen und sich nicht zum Haftantritt gestellt hatte, wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.
Da der 71-Jährige ausreichend Bargeld dabeihatte, konnte er die offenen Strafen direkt bei den Beamten bezahlen und ersparte sich damit den Aufenthalt im Gefängnis. Für den derzeitigen Aufenthaltsort seiner 60-jährigen Ehefrau interessierten sich gleich zwei Staatsanwaltschaften. Sie hatten die Frau jeweils zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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