Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Springmesser führt zur Strafanzeige
Am Dienstag gegen 14:00 Uhr machte sich eine 18-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach London Stansted. Ihren Rucksack legte sie bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Springmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf wollte sie sich nicht äußern. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
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