Bundespolizeidirektion München: Pakistanische Männer bei Grenzkontrollen verhaftet
Die Bundespolizei hat Donnerstagnacht (14. März) am Bahnhof in Rosenheim einen pakistanischen Migranten im Zug aus Italien festgenommen und ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Der Mann konnte seine offenen Justizschulden nicht begleichen. Er wird wohl erst Mitte des Jahres aus der Haftanstalt entlassen werden können. Ein weiterer Fahrgast, der ebenfalls ursprünglich aus Pakistan stammt, war hingegen in der Lage, die gegen ihn verhängte vierstellige Geldstrafe zu zahlen. Daher muss er keine Freiheitsstrafe verbüßen. Eine Weiterfahrt bleib ihm dennoch verwehrt, da er nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügte.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des 30-jährigen Pakistaners konnte sich dieser zwar mit einem Pass, nicht aber mit der erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Die Bundespolizisten fanden bei der Überprüfung seiner Personalien heraus, dass er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach hatte das Amtsgericht Bamberg gegen ihn im vergangenen Jahr wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes einschließlich Verfahrenskosten eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro verhängt. Da er die geforderte Summe nicht zahlen konnte wurde er, wie vom Gericht festgesetzt, ersatzweise für die Haftdauer von 90 Tagen in die Bernauer Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In dieser Zeit wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen versuchter illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben.
Auch der andere pakistanische Staatsangehörige besaß abgesehen von seinem Reisepass weder ein Visum noch eine sonstige Aufenthaltsberechtigung. Mithilfe des Polizeicomputers stellte sich heraus, dass der 44-Jährige im Jahr 2020 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen falscher Angaben zur Beschaffung einer Aufenthaltserlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden war. Der Mann verfügte über ausreichende finanzielle Möglichkeiten und konnte bei der Rosenheimer Bundespolizei die Geldstrafe begleichen. Deshalb blieb ihm die 100-tägige Ersatzhaft erspart. Seine Reise in Richtung München durfte er mangels Einreisepapiere trotzdem nicht fortsetzen. Nachdem er wegen seines illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden war, wurde er nach Österreich zurückgewiesen.
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