Zwischenbilanz der Aktionswoche „Sicherheit im Straßenverkehr“ – zahlreiche Verstöße zu Lasten von Fahrradfahrerinnen und -fahrern festgestellt

Im Rahmen einer Aktionswoche zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat die Polizei in Ronnenberg und Wunstorf mit Unterstützung der Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover in den letzten Tagen Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Sicherheit im Radverkehr" durchgeführt. Dabei wurden unter anderem zahlreiche Abstandsverstöße zu Lasten von Fahrradfahrenden festgestellt und geahndet. Am Montag, 11.03.2024, fand in Ronnenberg der Auftakt der Kontrollen zum Thema "Sicherheit im Radverkehr" statt. Im Fokus stand die Einhaltung des seitlichen Mindestabstandes von 1,50 Metern, den Autofahrerinnen und Autofahrer beim innerörtlichen Überholen von Fahrrädern einhalten müssen. Mit Unterstützung der Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover stellten die Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariats Ronnenberg dabei im Bereich einer Kontrollstelle in der Empelder Straße zwischen 07:30 und 09:00 Uhr zehn Verstöße fest, bei denen Pkw-Fahrende den Mindestabstand unterschritten hatten. Weitere Abstandskontrollen führte das Polizeikommissariat Wunstorf am Mittwoch, 13.03.2024, zwischen 13:00 und 15:30 Uhr in der Barnestraße durch. Dort wurden die Beamtinnen und Beamten mit Unterstützung der Fahrradstaffel auf insgesamt 15 Situationen aufmerksam, in denen Autofahrerinnen und Autofahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhielten. Heute Vormittag war die Fahrradstaffel zur Stoppschildüberwachung in der Brauhofstraße, Ecke Davenstedter Straße, in Hannover Linden-Mitte unterwegs. Innerhalb von nur 75 Minuten missachteten 39 Autofahrende das dortige Stoppschild. Ein 43-jähriger Linksabbieger behinderte eine Schülerin, die auf dem Zebrastreifen die Straßenseite wechseln wollte. Das drohende Bußgeld in Höhe von 80 Euro beeindruckte den Mann offenbar nicht, denn er ließ die Kontrolle völlig unbeeindruckt über sich ergehen und schaute sich auf seinem Smartphone eine Koch-Show an. Polizeihauptkommissar Andreas Diekmann, Leiter der Fahrradstaffel, zur Aktionswoche: "Die Kontrollen der letzten Woche haben gezeigt, wie wichtig es gerade in Bezug auf den Radverkehr ist, dass gegenseitig Rücksicht genommen wird. Wir haben mit den beiden Kontrollen des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden, die durch uns erstmalig in Ronnenberg und Wunstorf in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Dienststellen durchgeführt wurden, dieses wichtige Thema dort präsent gemacht. Mich haben die teils sehr engen Überholmanöver erschrocken, zumal dem einen oder anderen Kfz-Fahrenden gar nicht bewusst war, wie groß der Seitenabstand wirklich zu sein hat. In Einzelfällen hätten wir als beobachtende Radfahrer nur den Arm ausstrecken müssen, um im wahrsten Sinne des Wortes 'mal anzuklopfen'. Die Verkehrssituation in Linden in der Brauhofstraße, bei der am Freitag in knapp über eine Stunde fast 40 Missachtungen des dortigen Stoppschildes zusammenkamen, werden wir vor allem vor dem Hintergrund des als Schulweg genutzten Bereiches weiterhin beobachten. Die Sicherheit der noch jungen Verkehrsteilnehmer, die ihre ersten Erfahrungen im Straßenverkehr machen, ist uns von enormer Wichtigkeit." Im Jahr 2022 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover 2.138 Unfälle mit verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrern, was einem Anstieg um 151 Fälle oder 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl der dabei getöteten Personen blieb mit jeweils Vier konstant, die der Schwerverletzten ging um 26 auf 210 zurück. Hohe Zahlen, die es auch durch polizeiliche Arbeit kontinuierlich zu senken gilt. Neben der alltäglichen Verkehrssicherheitsarbeit führt die Polizei zu diesem Zweck regelmäßig Aktionswochen mit zuvor als relevant erkannten Schwerpunkten in verschiedenen Verkehrsbereichen durch. Aktuell findet vom 11. bis 17. März eine solche Aktionswoche mit verschiedenen Themen und an verschiedenen Kontrollorten in Stadt und Region Hannover statt. Seit 2020 gelten seitliche Mindestabstände, die Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern einhalten müssen. Diese betragen außerorts zwei Meter und innerorts 1,50 Meter. Bei Nichteinhaltung droht ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Darüber hinaus bietet die Vorschrift einen besonderen Schutz für Kinder, ältere Menschen und hilfsbedürftige Menschen. Werden Angehörige dieser Personengruppen beim Überholen gefährdet oder geschädigt, muss der Überholende mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 80 bzw. 100 Euro rechnen. / mini, ram Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Hannover Nico Miericke Telefon: 0511 109-1040 E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de