Spiel mit dem eigenen Leben – Jugendliche sorgen für Zugverspätungen

Weil drei Jugendliche im Bahnhof Borken auf einen Zug sprangen, waren Samstagnachmittag (16.3. / 17:02 Uhr) Beamte der Bundespolizeiinspektion Kassel im Einsatz. Zeugen gaben an, dass die Jugendlichen auf einen abfahrbereiten Regionalexpress gestiegen seien. Zu dem Zeitpunkt fuhren zwei Züge gleichzeitig ab, sodass zunächst unklar war, auf welchem der beiden Züge sich die Jugendlichen befanden. Reisende versuchten zudem vergeblich, durch Einreden die drei Unbekannten von ihrem Vorhaben abzubringen. In den Bahnhöfen Wabern und Treysa wurden die beiden Züge, die aus Borken kamen, nach den Jugendlichen abgesucht - ohne Erfolg. Eine Absuche der Strecke durch einen Polizeihubschrauber verlief ebenfalls ohne Ergebnis. Erhebliche Beeinträchtigungen Durch den Vorfall kam es zu knapp 70 Minuten Verspätung. Personenbeschreibung Die Jugendlichen sollen schwarz gekleidet und zudem vermummt gewesen sein. Weiterhin sollen sie schwarze Basecaps getragen haben. Weitere Hinweise liegen nicht vor. Zeugen gesucht! Wer Angaben zu dem Fall oder den Jugendlichen machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr. 0561-816160 oder über www.bundespolizei.de zu melden. Hinweis der Bundespolizei Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge. Kinder und Jugendliche informieren: Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zu Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Solche Aktionen können auch viel Geld kosten: Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Heerstr. 5 34119 Kassel Pressesprecher Ibrahim Aras Telefon: 0561/81616 - 1010 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de