BPOL NRW: Entspannt in den Osterurlaub – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gibt Reisehinweise

In wenigen Tagen starten in Nordrhein-Westfalen die Osterferien. Damit der Start in den Urlaub entspannt beginnen kann, gibt die Bundespolizei hiermit einige Reisehinweise. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderlichen Dokumente noch gültig sind. Jede Person benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Beachten Sie hierbei bitte, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass. Die Ferienzeiten stellen für alle Beteiligten an den Flughäfen, z.B. an den Check-in Schaltern oder den Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen, eine große Herausforderung dar. Es ist daher gut möglich, dass es voll wird. Am besten informieren Sie sich schon vor Anreise zum Flughafen über die derzeitige Situation, wie beispielsweise Eintreffempfehlungen und Öffnungszeiten der Check-in Schalter. Die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Fluggesellschaften geben hier Auskunft. Nach dem Check-in begeben Sie sich bitte umgehend zur Sicherheitskontrolle und halten hier Ihr Ausweisdokument und die Bordkarte bereit. Für die Luftsicherheitskontrolle gilt: Bringen Sie bitte maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Geben Sie weiteres Gepäck zuvor beim Check-in Ihrer Fluggesellschaft auf. Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behältnisse mit jeweils maximal 100ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt. Ausnahmen bilden nachweispflichtige Medikamente oder Babynahrung. Nehmen Sie den Beutel mit den Flüssigkeiten und elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets aus dem Handgepäck und legen Sie diese in eine separate Gepäckwanne. Vor der Kontrolle mittels Sicherheitsscanner ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, setzen Ihre Kopfbedeckung ab und entleeren Sie Ihre Hosentaschen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter: www.bundespolizei.de - Sicher auf Reisen - Mit dem Flugzeug Für die Grenzkontrolle gilt: Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle ist es darüber hinaus wichtig, dass Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Weiterhin sollten sich keine weiteren Gegenstände in den Dokumenten befinden und keine Schutzhüllen verwendet werden. Außerdem können seit Juli 2023 auch Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind (sogenannte Drittstaaten), die teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Am Flughafen Düsseldorf absolvieren Sie so Ihre Ein- und Ausreisekontrolle effizient und selbstständig. Voraussetzungen dafür sind ein elektronischer Reisepass und ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (nur Ausreise) sowie ein Mindestalter von zwölf Jahren. Weitere Informationen finden Sie auf www.easypass.de. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.