Unangemeldete Versammlung führt zu Verkehrsbehinderungen in Wolgast
Am gestrigen Abend gegen 20:00 Uhr meldete sich ein 46-jähriger deutscher Mann bei der Polizei und gab an, eine Spontanversammlung mit ca. 25 Personen in Wolgast im Bereich der Schlossinsel, Peenebrücke durchführen zu wollen. Unter dem Motto "Krieg ohne Waffen, Mittelstand fördern und die Ampel muss weg" sollte die Versammlung von 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr ohne Einschränkungen des Straßenverkehrs abgehalten werden. Als Versammlungsort wurde die Hafenstraße in Wolgast benannt.
Entgegen der Mitteilung des 46-jährigen Versammlungsverantwortlichen kam es zu erheblichen Eingriffen in den Straßenverkehr seitens der Versammlungsteilnehmer. Noch vor Eintreffen der Polizeibeamten wurden beide Fahrspuren der hier verlaufenden B 111, Höhe der kleinen Brücke durch Fahrzeuge der mutmaßlichen Versammlungsteilnehmer blockiert. Dabei kam es zu Stauerscheinungen von mehreren hundert Metern.
Im Zusammenhang mit der Blockade soll es am Versammlungsort außerdem zu einem Unfall zwischen einem unbeteiligten, den Versammlungsort passierenden Pkw Opel und einem Versammlungsteilnehmer gekommen sein. Dabei wurde der 34-jährige deutsche Versammlungsteilnehmer durch den passierenden Pkw Opel touchiert und erlitt leichte Verletzungen am Arm. Der Fahrzeugführer des beteiligten Pkw Opel, ein 60-jähriger Deutscher, verließ den Unfallort, konnte jedoch im Nachgang ermittelt werden. Dieser schilderte den Sachverhalt anders und stellte eine Gegenanzeige wegen Sachbeschädigung. Gegen den 60-jährigen Opel-Fahrer wurden Anzeigen wegen der fahrlässigen Körperverletzung sowie des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen kann derzeit der genaue Unfallhergang nicht eindeutig bestimmt werden.
Bei Eintreffen der Polizeikräfte war die Blockade der B 111 bereits beendet und die mutmaßlichen Versammlungsteilnehmer hatten die Straße bereits verlassen. Alle Teilnehmer und der Versammlungsverantwortliche wurden festgestellt und belehrt. Weiterhin wurde gegen den Versammlungsverantwortlichen eine Anzeige im Sinne des Versammlungsgesetzes (§ 26, Abhaltung verbotener oder nicht angemeldeter Versammlungen und Aufzüge) aufgenommen. Es gilt zu prüfen, ob es sich um eine Spontanversammlung nach dem Versammlungsgesetz handelt (hierbei würde die Anmeldepflicht entfallen). Gegen die Versammlungsteilnehmer, insbesondere den Versammlungsverantwortlichen wird außerdem wegen Nötigung im Straßenverkehr ermittelt.
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