Mann auf frisiertem E-Scooter unterwegs

Am Freitag (15.03.) kam Beamten des Verkehrsdienstes gegen 10:20 Uhr auf der Moerser Straße in Büderich auf Höhe der Post ein Mann auf einem Elektrokleinstfahrzeug ("E-Scooter") entgegen. Auffällig war, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen befestigt war. Daher entschieden sich die Beamten, die Person anzuhalten und zu kontrollieren. Dabei geschah dann das, was beide Beamte bereits beim Wenden des Streifenwagens vermuteten: Der Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach nervös umschaute, schien mit einer Kontrolle nicht einverstanden zu sein und setzte seine Fahrt fort, obwohl er zunächst an einer roten Fußgängerampel angehalten und gewartet hatte. Es gelang den Beamten jedoch, zu dem ungewöhnlich schnell fahrenden Kleinstfahrzeug aufzuschließen und den Mann schließlich anzuhalten. Zuvor hatte er noch einen schwarzen Gegenstand in einen Grünstreifen geworfen. Bei der Kontrolle stellte sich dann schnell heraus, dass das Bauchgefühl der Beamten berechtigt war: Der 40-Jährige, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, stand höchstwahrscheinlich unter Drogeneinfluss und war mit einem zu schnellen Gefährt unterwegs. Er musste die Beamten zu einer Polizeiwache begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Nun muss er sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren unter Drogeneinfluss verantworten. Und da es sich bei dem weggeworfenen Gegenstand um ein kleines Mäppchen mit geringen Mengen Betäubungsmitteln handelte, zusätzlich noch in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Entnahme einer Blutprobe sowie Erhebung einer Sicherheitsleistung konnte der Mann die Polizeiwache schließlich wieder verlassen. Dies allerdings zu Fuß, da die Beamten auch sein Fahrzeug zur Vorführung bei einem Sachverständigen sichergestellt haben. Grundsätzlich gilt, das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebenso müssen E-Scooter zwingend versichert werden. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: