Verkehrskontrolle am Wochenende im Stadtgebiet – Polizei stellt mehrere Verstöße bei E-Scootern fest
Am Wochenende von Freitag (15.03.2024) bis Sonntag (17.03.2024) stellten Einsatzkräfte des Polizeireviers Pinneberg im Rahmen von Verkehrskontrollen mehrere Verstöße bei E-Scooter-Fahrern und Fahrerinnen fest.
Am Freitag fielen in den Abendstunden zwei E-Scooter-Fahrer auf, die ihr Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz führten. Zudem bestand zusätzlich bei einem der beiden Fahrer der Verdacht, dass er unter einem Medikamenteinfluss stand und deshalb nicht fahrtüchtig gewesen sein könnte.
Des Weiteren wurde in der Nacht auf Samstag im Rahmen von zwei Kontrollen festgestellt, dass ein Mann und eine Frau jeweils alkoholisiert ein Elektrokleinfahrzeug führten. Die durchgeführten Atemalkoholtests ergaben vorläufige Werte von knapp einem und knapp zwei Promille.
Wiederum in der Nacht auf Sonntag führten zwei Männer ihren jeweiligen E-Scooter mit einem vorläufigen Atemalkoholwert von knapp über einem Promille. Bei einem der beiden Fahrzeugführer bestand darüber hinaus der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Am Sonntagnachmittag führte dann ein Mann seinen E-Scooter ohne den erforderlichen Versicherungsschutz.
In allen Fällen wurden die entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Aus gegebenen Anlass macht die Polizei erneut auf die Verhaltensregeln im Umgang mit E-Scootern aufmerksam.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat dazu unter dem folgenden Link einen Flyer veröffentlicht, der alles Wichtige zusammenfasst:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/e-scooter/e-scooter_node.html
Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen:
- ab 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille = Straftat (bei Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall auch schon ab 0,3 Promille)
- Für Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
Eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Betäubungsmitteln) und Medikamenten (die die Fahrtüchtigkeit einschränken können) ist verboten.
Der E-Scooter benötigt eine Haftpflichtversicherung, die mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette nachgewiesen wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Jens Zeidler
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de