Hauseigentümer für Brand in Wächtersbach mutmaßlich selbst verantwortlich – vermeintlich rechtsextremistische Tat stellt sich als versuchter Versicherungsbetrug heraus – fünf Haftbefehle vollstreckt

Ein Dokument 240319BrandWächtersbach.pdfPDF - 111 kB Wir bitten um Beachtung der beigefügten Presseinformation der Staatsanwaltschaft Hanau: Nach dem Vollbrand eines Wohnhauses im Baumgartenweg in Wächtersbach- Wittgenborn in der Nacht vom 24.12.2023 auf den 25.12.2023 kam es aufgrund entsprechender Haftbefehle des Amtsgerichts Hanau zur vorläufigen Festnahme von fünf Tatverdächtigen. Es werden die Haftgründe der Verdunklungs- und Fluchtgefahr angenommen. Ein ausländerfeindliches Motiv für die Tat hat sich im Rahmen der umfangreichen, verdeckt und insbesondere auch in alle Richtungen geführten Ermittlungen, nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Hanau geht nach dem aktuellen Stand davon aus, dass die Ermittlungen und die öffentliche Meinung durch die Tatverdächtigen auf ein rechtsextremistisches Motiv gelenkt und eine falsche Spur gelegt werden sollte, woraufhin es auch zu öffentlichen Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen gekommen war. Bei zwei der Tatverdächtigen handelt es sich um den 47-jährigen, pakistanischen Eigentümer des niedergebrannten Gebäudes sowie um dessen pakistanischen, 34 Jahre alten Schwager, die u. a. der gemeinschaftlichen schweren Brandstiftung mittels eines Brandbeschleunigers dringend verdächtig sind. Da die Beschuldigten bei der ihnen vorgeworfenen Brandlegung an sieben Stellen im Gebäude die Parole "Ausländer Raus" an die Wände gesprüht und dadurch den Eindruck eines ausländerfeindlichen Motivs erweckt haben sollen, sind diese überdies des gemeinschaftlichen Vortäuschens einer Straftat dringend verdächtig. Der Eigentümer des Hauses stand bereits kurz nach der Tat im Fokus der Ermittlungen, da dieser bei seiner Vernehmung offensichtliche Brandverletzungen aufwies. Weiter geht die Staatsanwaltschaft Hanau davon aus, dass die Brandlegung einzig dem Zweck diente, zu Unrecht Versicherungsleistungen für die infolge des Brandes entstandenen Schäden im mittleren sechsstelligen Bereich zu erlangen. Dem Eigentümer des Gebäudes wird folglich auch ein versuchter Versicherungsbetrug im besonders schweren Fall vorgeworfen, zu dem dessen Schwager ihm durch die Brandlegung Beihilfe geleistet haben soll. Bei dem vierten Tatverdächtigen handelt es sich um den 18 Jahre alten Sohn des Gebäudeeigentümers, der auf Geheiß seines Vaters den Schaden der Versicherung gemeldet und an einem Ortstermin mit dieser teilgenommen haben soll. Es handelt sich bei dem Beschuldigten um einen deutschen Staatsangehörigen, dem Beihilfe zum besonders schweren Betrug vorgeworfen wird. Im Zuge der Ermittlungen konnte weiter festgestellt werden, dass im Vorfeld der Tat durch die 33-jährige Ehefrau des Gebäudeeigentümers verschiedene Haushaltsgegenstände veräußert wurden. Die pakistanische Staatsangehörige ist daher neben der Beihilfe zur schweren Brandstiftung auch der Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug dringend verdächtig. Gegen einen 55 Jahre alten, pakistanischen Tatverdächtigen wurde zudem Haftbefehl wegen versuchter Strafvereitelung erlassen. Er soll dem Gebäudeeigentümer für die Tatzeit der Brandlegung gegenüber der Kriminalpolizei ein falsches Alibi gegeben haben. Nach der vorläufigen Festnahme der fünf Tatverdächtigen am heutigen Morgen werden diese nunmehr dem Haftrichter vorgeführt, während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau und des Fachkommissariats 11 der Polizeidirektion Main-Kinzig weiter andauern. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt und zu diesen vor dem Hintergrund von Persönlichkeitsrechten und den auf dem Gesetz und der entwickelten Rechtsprechung basierenden Grundsätzen der personifizierten Berichterstattung keine detaillierten Auskünfte gegeben werden können. Rückfragen zu dieser Meldung richten Sie bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hanau. Hanau, den 19.03.2024 Rückfragen bitte an: Markus Jung Staatsanwalt als Gruppenleiter -Pressesprecher