BPOL NRW: Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Düsseldorfer Hauptbahnhof – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen +++Allgemeinverfügung+++
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Im Düsseldorfer Hauptbahnhof gilt am Wochenende (22. März bis 24. März), täglich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag, ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen. Dazu wird die Bundespolizei verstärkt kontrollieren. Für diesen Anlass hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Düsseldorfer Hauptbahnhof erlassen.
Laut Verfügung gilt für den genannten Zeitraum ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherheitsleistung zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Platzverweis und/oder ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Internetseite der Bundespolizei www.bundespolizei.de sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Verfügung wird im Düsseldorfer Hauptbahnhof ausgehängt und durch Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die Maßnahmen informiert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
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