Nach Bränden in Feuerwehrhäusern: Handlungsempfehlung „Brandschutz in Feuerwehrhäusern“ offiziell vorgestellt

3 weitere Medieninhalte Die erschreckenden Brände in den Feuerwehrhäusern von Kronshagen im Jahr 2017 und Oldenburg in Holstein im Jahr 2021 haben bei vielen noch immer lebhafte Erinnerungen hinterlassen. Diese Nachrichten waren nicht nur für die Feuerwehrwelt alarmierend. Heute sind beide Feuerwehrhäuser wieder vollständig aufgebaut und einsatzbereit. Dieser Wiederaufbau war jedoch nicht ohne Herausforderungen. Sowohl die betroffenen Feuerwehren als auch die beteiligten Kommunen haben einen hohen Preis bezahlt: hohe finanzielle Kosten, erheblicher Aufwand und bürokratische Hürden mussten bewältigt werden. Doch vor allem hat sich die Frage nach dem Brandschutz aufgedrängt. Damit sich diese Frage in Zukunft nicht mehr gestellt werden muss, hat eine Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein die Handlungsempfehlung "Brandschutz in Feuerwehrhäusern" erarbeitet. Durch Anwendung dieser Empfehlung sollen Brände in Feuerwehrhäusern zukünftig vermieden oder frühzeitig entdeckt werden, damit schnellstmöglich eingegriffen werden kann. Beim heutigen Pressetermin (21.03.2024) im neu aufgebauten Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Oldenburg in Holstein wurde die Handlungsempfehlung offiziell vorgestellt. Ob große Industrieanlagen, Altenheime oder auch Krankenhäuser, sie alle werden rund um die Uhr durch sogenannte Brandmeldeanlagen überwacht. Das heißt, ein Brand wird frühestmöglich erkannt und entsprechende Lösch- und Evakuierungsmaßnahmen können eingeleitet werden. Nun musste sich der Landesfeuerwehrverband die Frage stellen, wie es bei den freiwilligen Feuerwehren aussieht, bei denen nicht Tag und Nacht Menschen vor Ort sind. Denn was das bedeute, hat man 2017 in Kronshagen gesehen. "Hier konnte sich der berühmte kleine Funken zu einem Großbrand entwickeln und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kronshagen mussten zusehen, wie ihre zweite Heimat bis auf die Grundmauern niederbrannte", so Homrich. In Oldenburg in Holstein standen die ehrenamtlichen Kräfte ebenfalls teilweise hilflos vor einer Ruine. Auch wenn hier das Feuer nicht so intensiv wütete, so waren alle Fahrzeuge und Teile des Gebäudes nicht mehr nutzbar. "Aus diesem Grund sah der Landesfeuerwehrverband dringenden Handlungsbedarf und ließ durch eine Arbeitsgruppe eine Handlungsempfehlung ausarbeiten. Sie soll den Feuerwehren im Land aufzeigen, wo Gefahren lauern und sich Lösungen finden lassen", so Homrich. Der Landesfeuerwehrverband appelliert an alle Feuerwehren, sich mit dem Thema "Brandschutz in Feuerwehrhäusern" zu befassen und Rücksprache mit den Kommunen zu halten, um eventuelle Maßnahmen abzustimmen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann das Risiko von Bränden in Feuerwehrhäusern minimiert und die Sicherheit unserer Gemeinden langfristig gewährleistet werden. Die Handlungsempfehlung steht zum Download bereit auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein unter: www.lfv-sh.de - Der Landesverband - Facharbeit - Fachbereich 2 "Prävention" - Downloads Für weitere Informationen und Details zu den Empfehlungen wenden Sie sich bitte an den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Rückfragen bitte an: Medien-Rückfragen bitte an: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Mareike Dahms Telefon: 0431 / 2000 82-16 E-Mail: m.dahms@lfv-sh.de