Harburg: Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt – Mann gibt kuriose Erklärung für Fehlverhalten ab

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 21.03.2024 gegen 23:09 Uhr ein Mann (Alter: 34 Jahre) den Gleisbereich im Bahnhof Hamburg-Harburg betreten haben. Zum Begehungszeitpunkt fand auf den Gleisen Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen 2 und 3 hätte verkehren können. Diese Handlung wurde von einem Sicherheitsdienstmitarbeiter beobachtet. Der Zeuge erkannte die Gefahrenlage und übergab die betroffene Person an die alarmierte Bundespolizei, nachdem der deutsche Staatsangehörige den Gleisbereich wieder verlassen hatte. Über bahnbetriebliche Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen. Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg Harburg konnten keine Hinweise auf einen Alkoholkonsum festgestellt werden. In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich äußerte sich der in Hamburg wohnhafte 34-Jährige, dass er den ganzen Tag bereits gegangen sei und nun zu erschöpft gewesen sei, um die Treppen zum anderen Bahnsteig zu nehmen. Deshalb habe er abgekürzt und sei über die Gleise gegangen. Er musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." WL Rückfragen bitte an: Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49, 51 a-b, 53 a-b 22045 Hamburg