BPOLI MD: 2800 Euro Geldstrafe oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe: Gesuchter muss ins Gefängnis

Am Donnerstag, den 21. März 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 10:15 Uhr einen 31-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Lutherstadt Wittenberg. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg ihn per Vollstreckungshaftbefehl sucht. Wegen Entziehung elektrischer Energie wurde der Deutsche im September 2022 durch das Amtsgericht Schönebeck zu einer Geldstrafe von 2800 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Jedoch blieben Zahlungen zur Begleichung der Geldstrafe aus, auch stellte der Verurteilte sich, trotz zuvor ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und nahmen ihn fest. Da er den offenen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, blieb eine Haft unumgänglich. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Staatsanwaltschaft wurde über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme sowie den aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten entsprechend informiert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir