Kuriose Wendung bei Einsatz wegen Körperverletzung: Mutmaßlicher Drogenhändler ist auch Verdächtiger bei Geldautomatensprengung
Lfd. Nr.: 0317
Was als Einsatz wegen Körperverletzung begann, endete in der Stolzestraße in Dortmund am Donnerstagmorgen (21. März) um kurz vor 9 Uhr mit der Festnahme eines Mannes: Er steht nämlich nicht nur im Verdacht, mit Drogen zu handeln, sondern auch, einen Geldautomaten gesprengt zu haben. Die Polizeibeamten vollstreckten den Haftbefehl noch vor Ort.
Ersten Erkenntnissen zufolge hatte der 21-Jährige seine Lebensgefährtin zunächst körperlich angegriffen. Eine Zeugin hörte Hilferufe und tat das einzig Richtige: Sie rief die Polizei.
Als der Mann sich auch im Beisein der Polizei noch aggressiv verhielt, legten ihm die Einsatzkräfte Handfesseln an. Dabei fielen dem Mann kleine Tüten mit Betäubungsmitteln aus der Hosentasche.
Im weiteren Verlauf fanden die Polizeibeamten in der Wohnung weiteres Rauschgift sowie Hilfsmittel für den Handel von Betäubungsmitteln und eine niedrige, vierstellige Summe Bargeld. Es besteht der Verdacht, dass der Mann illegal mit Betäubungsmitteln handelte. Die Polizei beschlagnahmte die Rauschmittel sowie eine Feinwaage, mehrere Handys und einen Grinder (Mühle zum Zerkleinern von Drogen). Die Polizei leitete Strafverfahren wegen Körperverletzung sowie illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ein.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass ein Untersuchungshaftbefehl wegen Geldautomatensprengung gegen den Mann bestand. Die alarmierten Polizeibeamten nahmen den Dortmunder daraufhin fest und brachten ihn in das Zentrale Polizeigewahrsam. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
0231/132-1028
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de