BPOLI LUD: Vor knapp einem Jahr verurteilt, jetzt folgt die Strafe
Vor knapp einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Laufen einen russischen Staatsangehörigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Hätte der heute 40 Jahre alte Mann im Anschluss die angeordnete Geldstrafe i. H. v. 3.600,00 Euro bezahlt, wäre im Grunde genommen nichts passiert.
So aber ist ein Vollstreckungshaftbefehl auf seinen Namen ausgestellt worden. Auf diesen Haftbefehl ist die Bundespolizei nun während der andauernden Grenzkontrollen aufmerksam geworden, als der Verurteilte über die Autobahn bei Ludwigsdorf am Montagmorgen einreisen wollte. Der Russe verfügte letztlich nicht über die finanziellen Mittel, um die Strafe vor Ort bezahlen zu können. Deshalb sitzt er nun ersatzweise in einer Justizvollzugsanstalt, wird dort die nächsten Wochen verbringen.
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