Gefahren vermeiden: Sicherheitshinweise rund ums Osterfeuer

2 weitere Medieninhalte Das Osterfest naht und somit auch die Tradition, in den Abendstunden das gemütliche Osterfeuer zu entfachen. Egal, ob im großen Rahmen mit dem gesamten Dorf oder im kleinen Kreis: Oberste Priorität hat immer die Sicherheit der Anwesenden. Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein einige Sicherheitshinweise für die Durchführung von Osterfeuern heraus. Wichtig ist es, sich die möglichen Gefahren eines Osterfeuers bewusst zu machen. Osterfeuer können bei unsachgemäßer Handhabung zu ernsthaften Gefahren führen. So können beispielweise hohe Flammen zu einem unkontrollierten Brand führen, der sich schnell ausbreiten kann. Außerdem ist der Rauch von Osterfeuern nicht nur unangenehm, sondern kann insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen auch gesundheitliche Probleme bedeuten. Um die Sicherheit bei Osterfeuern zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden: Ist ein größeres und öffentliches Osterfeuer geplant, so muss im Vorfeld das Ordnungsamt informiert und eine Genehmigung eingeholt werden. Bei kleineren Feuern im eigenen Garten ist das nicht notwendig. Das Osterfeuer sollte an einem geeigneten Ort abgebrannt werden, der ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien bietet. Zu Wäldern sollten mindestens 100 Meter und zu Reetdachhäusern sogar mindestens 200 Meter Abstand gehalten werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es vor Ostern eine längere Trockenperiode gab und die Wiesen und Büsche ohnehin besonders trocken sind. Bei akuter Waldbrandgefahr darf ein Osterfeuer nicht angezündet werden. Während des Brennens sollte das Feuer permanent beaufsichtigt werden, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Für den Notfall sollten Löschmittel wie Wasser oder Sand und Schaufeln in greifbarer Nähe sein. Wer eine starke Rauchentwicklung vermeiden möchte, sollte nur trockenes und unbehandeltes Holz verwenden. Das Verbrennen von Müll oder anderen Materialien ist untersagt. Damit auch die Sicherheit von Wildtieren gewährleistet ist, sollte das Holz für das Osterfeuer erst am selben Tag aufgeschichtet oder zumindest noch mal umgeschichtet werden, damit Tiere, die sich in den Ästen verstecken, noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Sind alle Hinweise berücksichtigt, steht einem gemütlichen Osterfeuerabend nichts im Wege. Gerät ein Osterfeuer dennoch außer Kontrolle, gilt es, schnell die 112 zu rufen. Rückfragen bitte an: Medien-Rückfragen bitte an: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Mareike Dahms Telefon: 0431 / 2000 82-16 E-Mail: m.dahms@lfv-sh.de