Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

Am Mittwoch gegen 12:00 Uhr machte sich ein 17-jähriger syrischer Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Antalya. Seinen Rucksack legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Fluggast gab an, dass das Messer seinem Vater gehören würde und sie es kürzlich beim Zelten im Wald genutzt hätten. Anschließend sei versäumt worden, das Messer aus dem Rucksack zu nehmen. Der junge Mann, der von seiner Mutter begleitet wurde, erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de X @bpol_nord