BPOL NRW: 1.600 Euro Geldstrafe – Arbeitgeber ermöglicht Freiheit
Am gestrigen Morgen (1. April) nahmen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann fest. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach ihm fahnden.
Gegen 10:40 Uhr führten Einsatzkräfte der Bundespolizei ihre Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Gelsenkirchen durch. Währenddessen überprüften sie einen 37-Jährigen. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den deutschen Staatsbürger bereits im August 2021 rechtskräftig, wegen Betruges, zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen á 50 Euro.
Der Gelsenkirchener hatte bisher weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Ladung zum Strafantritt gestellt. Die Einsatzkräfte nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dort hatte er die Möglichkeit seinen Arbeitgeber zu kontaktieren. Dieser erklärte sich bereit, die geforderte Summe zu entrichten, sodass der Deutsche einer Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt umgehen konnte.
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