Alkoholisiert und ohne Führerschein von der Unfallörtlichkeit entfernt

Am Donnerstag (28.03.), gegen 22:30 Uhr, kam ein Mann mit seinem Fahrzeug von der Kreisstraße 25 in Bedburdyck ab. Zeugen hatten beobachtet, wie das Fahrzeug in einem Graben neben der Fahrbahn zum Stehen gekommen war und dass der Fahrzeugführer offensichtlich Verletzungen davongetragen hatte. Diese hielten den Mann jedoch nicht davon ab, mit seinem Fahrzeug die Unfallstelle zu verlassen. Noch während der Unfallaufnahme wurde der Polizei ein in Jüchen auf der Schulstraße abgestelltes Auto gemeldet, dass augenscheinlich stark beschädigt war. Das durchgegebene Kennzeichen stimmte mit dem Kennzeichen des auf der Kreisstraße 25 verunfallten Pkw überein. Das Auto wies nicht nur starke Beschädigungen auf, vielmehr gehörten die daran befindlichen Kennzeichen nicht zu diesem. Weder das Siegel noch die TÜV-Plakette entsprachen zudem der Norm, sodass es sich bei den Kennzeichen um Fälschungen handelte. Auf dem Beifahrersitz stellten die Beamten unter anderem ein Ausweisdokument fest, dessen Lichtbild auf die Personenbeschreibung des Fahrzeugführers an der Unfallstelle zutraf. Ermittlungen führten die Polizisten zur Ulmenstraße, wo sie schließlich den 37- jährigen Fahrzeugführer antreffen konnten. Er räumte zwar ein, Besitzer des verunfallten Autos zu sein, bestritt jedoch, damit gefahren zu sein. Die Beamten allerdings zweifelten die Glaubwürdigkeit seiner Aussage an, denn neben der zutreffenden Personenbeschreibung, wies der Mann auch frische Verletzungen auf. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv, sodass der 37- Jährige die Beamten zwecks einer Blutprobenentnahme zu einer Polizeiwache begleiten musste. Zu allem Überfluss war der Jüchener nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt und ihn erwarten nun gleich mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Kennzeichenmissbrauchs. Die Ermittlungen übernahm das Verkehrskommissariat 1. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: