Betrug mit vorgetäuschter Liebe: Polizei warnt vor Love-Scamming

Landkreis Kassel: Was als virtueller Flirt begann, entpuppte sich als miese Betrugsmasche: Eine Frau aus dem Landkreis Kassel wurde Opfer eines sogenannten Liebesbetrugs ("Love-Scamming") und dadurch um mehrere Zehntausend Euro gebracht. Nachdem der Schwindel schließlich Ende März aufgeflogen war, erstattete die Frau in der vergangenen Woche Anzeige bei der Polizei. Da es sich bei der Tat nicht um einen Einzelfall handelt und die Betrüger bei ihren Taten besonders raffiniert vorgehen, möchte die Polizei abseits der laufenden Ermittlungen vor der Masche warnen. Kennengelernt hatten sich die 57-jährigen Frau und der Betrüger über ein soziales Netzwerk Anfang Januar dieses Jahres. Im Laufe der Zeit erschlich sich der Mann durch angebliche romantische Gefühle das Vertrauen und die Zuneigung des Opfers, bis es auch zu eindeutigen Liebesbekundungen seinerseits kam. Ein Treffen blieb zwar in den folgenden Wochen aufgrund seiner kurzfristigen Absagen aus, dennoch intensivierte sich der Chatkontakt zunehmend. Schließlich gab er eine finanzielle Notlage vor und bat die Frau um Unterstützung. Die 57-Jährige zeigte sich daraufhin hilfsbereit und ließ ihrem vermeintlichen Freund mehrfach auf unterschiedlichen Wegen Geld zukommen. Ein Angehöriger des Opfers wurde letztlich darauf aufmerksam, wodurch der Liebesschwindel aufflog. Das erbeutete Geld konnte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr zurückgeholt werden. Die Polizei gibt folgende Tipps, um sich vor "Love-Scamming" zu schützen: - Seien Sie bei jeder Kontaktaufnahme von Unbekannten über das Internet oder Messenger-Dienste grundsätzlich misstrauisch. Achten Sie auf Ungereimtheiten und Widersprüche und lassen Sie sich nicht von fadenscheinigen Ausreden oder Erklärungen blenden. - Seien Sie zurückhaltend bei der Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Auskünften über den Arbeitgeber. Bedenken Sie: Mit jeder persönlichen Information haben Betrüger ein Mittel mehr, um ihre Opfer zu täuschen und anschließend um Geld zu bitten oder sogar zu erpressen. - Überweisen Sie kein Geld an Personen, die Sie nicht persönlich kennengelernt oder gesehen haben. - Sollte von Ihnen online Geld gefordert werden: Bleiben Sie misstrauisch und hinterfragen die Forderung kritisch. Vertrauen Sie sich Familienangehörigen oder Freunden an und wenden Sie sich im Zweifel an die Polizei.Sollten Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, empfiehlt die Polizei alle Chatverläufe, E-Mails usw. zu sichern und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/. Rückfragen bitte an: Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561-910 1021 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de