Vermutete Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum berauschender Mittel
Zweimal mussten Fahrzeugführer am gestrigen Abend (04. April) durch die Polizei zur Blutprobe gebeten werden.
Um 21.50 Uhr fiel ein 38-jähriger BMW-Fahrer auf der Siegstraße in Sankt Augustin auf. Er war den Polizisten ins Auge gefallen, weil die Siegel auf den Kennzeichen entfernt worden waren. Tatsächlich war der Wagen bereits im Oktober 2023 stillgelegt worden. Der 38-jährige Fahrer aus Troisdorf räumte ein, dass es ihm entfallen sei, dass der BMW nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen war. Zudem reagierte ein durchgeführter Drogentest positiv auf Amphetamine. Der Mann musste mit zur Polizeiwache und gab dort eine Blutprobe ab. Auf Nachfrage erklärte er, dass er am Ostermontag auf einer Party etwas konsumiert habe. Neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz muss er sich wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Bis auf Weiteres darf er kein Kraftfahrzeug mehr führen. Der BMW wurde auf seinen Wunsch durch ein Abschleppunternehmen vom Anhalteort abtransportiert.
Eine gute Stunde später meldete eine Autofahrerin der Polizei einen schwarzen VW Golf in der Siegburger Innenstadt, dessen Fahrer offensichtlich getrunken hatte. Die Melderin konnte den entsandten Streifenwagen an das verdächtige Fahrzeug heranführen und der Fahrer, ein 39-jähriger Sankt Augustiner, wurde von den Beamten angehalten und kontrolliert. Die Testgeräte für Alkohol und Drogen reagierten beide positiv. Der Alkotest zeigte rund 2,2 Promille an und der Drogentest wies auf den Konsum von Amphetaminen hin. Dem 39-jährigen VW-Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Mit der Einbehaltung seines Führerscheines war der Mann überhaupt nicht einverstanden, sodass die Fahrerlaubnis von der Polizei förmlich beschlagnahmt wurde. Auf den Sankt Augustiner kommt ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu. (Bi)
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