+Hinweis auf besondere Vorgehensweise von falschen Polizeibeamten+

Landkreis Osterholz. Im Bereich des Landkreis Osterholz kam es in den letzten Wochen zu mehreren gemeldeten Fällen, bei denen falsche Polizeibeamte sich Zutritt in ein Wohnhaus verschaffen wollten. Die Täter meldeten sich zunächst telefonisch als angebliche Polizeibeamte bei den Bewohnern und wollten für eine Befragung einen Kollegen zu deren Anschrift vorbeischicken. Bei den Bewohnern tauchte daraufhin tatsächlich eine Person auf, welche sich als Polizeibeamter ausgab. In zwei Fällen betrat die Person das Wohnhaus, fragte die Anwohner nach Vermögensverhältnissen und schaute sich teilweise in der Wohnung um. Ein Schaden entstand bei den Bewohnern bislang nicht. In dem dritten Fall verweigerte der Bewohner den Zutritt in das Haus und der Täter verschwand daraufhin wieder. Betrugsmaschen mit falschen Polizeibeamten treten immer wieder auf. Die Ausführung mit dem Betreten der Wohnhäuser ist aber eine besondere Vorgehensweise, daher warnt die Polizei vor dieser Betrugsmasche und gibt Verhaltenshinweise. Unbekannte Personen sollten grundsätzlich nicht ins Haus gelassen werden. Das gilt auch für angebliche Polizeibeamte. Lassen Sie sich im Zweifel einen Dienstausweis zeigen. Bei dem geringsten Zweifel kann auch eine bekannte Polizeidienststelle kontaktiert werden. Während des Telefonats sollte der Besuch allerdings draußen vor der abgesperrten Tür warten. Die Polizei wird auch nicht nach Geld oder Wertgegenständen fragen. Bei solchen Fragen sollten direkt Zweifel an der Echtheit der angeblichen Polizeibeamten aufkommen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Verden / Osterholz Fenja Land E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de