BPOL NRW: Ferien eigenmächtig verlängert – Bundespolizei am FMO leitet zwei Verfahren ein
In zwei Fällen hat die Bundespolizei am Flughafen Münster-Osnabrück Verfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht eingeleitet.
Zwei Zwölfjährige erschienen am Samstag- und Sonntagabend (7. April) mit Familienangehörigen bei der Bundespolizei zur Ausreisekontrolle ihrer Flüge nach Pristina. Die Jungen aus Ochtrup und Oldenburg wollten nach Ende der Osterferien für etwa eine Woche in den Kosovo reisen. Die erforderliche Befreiung der Schule von der Schulpflicht von konnten beide nicht vorlegen. Auch nach einer Belehrung zur Schulpflicht bestanden die Familien auf ihre Ausreise.
Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist mit Geldbußen bis zu 1000 Euro bedroht. Die Bundespolizei hat entsprechende Anzeigen gegen die Erziehungsberechtigten zu den Ordnungswidrigkeiten an die Schulaufsichtsbehörden übersandt.
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