Bundespolizei erlässt anlässlich des Fußballbundesligaspiels von Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 14. April 2024 eine Allgemeinverfügung

Ein Dokument AllgemeinverfügungBPOLDH_14.April2024_Braunschweig_H96.pdfPDF - 2,2 MB Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für den Sonntag, 14. April 2024, anlässlich der Spielbegegnung der beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen. Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen ist mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, den Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken. Die Allgemeinverfügung gilt am 14. April 2024 in den Zeiträumen von a) 08:00 bis 13:30 Uhr sowie b) 15:00 bis 20:30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen (in beiden Fahrtrichtungen) der Deutschen Bahn: - Strecken 1730/1750,Hannover Hbf - Braunschweig Hbf - Strecken 1772/1732,Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf - Strecke 1956,Wolfsburg Hbf - Braunschweig. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich der Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96 eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung der Verfügung wird von der Bundespolizei überwacht. Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der anliegenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Verfügung kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (bundespolizei.de) eingesehen werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Hannover Möckernstraße 30 30163 Hannover Marcus Arnold Tel.: 0511 / 67675-4100 Tel.: 0160 / 96964896 E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de