BPOL NRW: Bundespolizei stellt 18-Jährigen mit Waffe
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Abend (8. April) einen jungen Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei offenbarte sich, dass er ein verbotenes Messer mit sich führte.
Gegen 18:15 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Gelsenkirchen, als sie auf einen 18-Jährigen aufmerksam wurden. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte der rumänische Staatsbürger. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten dann aber ein Springmesser bei ihm auf.
Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann.
Auf die Frage nach dem Grund für das Mitführen des Messers, entgegnete der Gelsenkirchener, dass man heutzutage eines mitführen müsse.
Die Bundespolizei stellte das Springmesser sicher und leitete gegen den Jugendlichen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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