BPOLI PW – GdpD POM: Zwei Haftbefehle bei der Einreise vollstreckt
Ein 61jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde als Kraftfahrer eines PKW auf der BAB 11 in Höhe ehemaligen Grenzübergang Pomellen bei der Einreise am 08.04.2024 gegen 15:35 Uhr kontrolliert. Gegen den aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stammenden Deutschen ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Diese hatte ihn wegen Betruges zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 2000,00 Euro sowie 177,60 Euro Kosten bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen ausgeschrieben.
Die Geldstrafe konnte vor Ort nicht bezahlt werden, so dass er gegen 21:30 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert wurde.
Bei der Durchsuchung wurde beim gebürtigen Argentinier in der Jackentasche ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen aufgefunden, so dass er sich nun noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechtfertigen muss.
Seine Beifahrerin, eine 54jährige Mongolin, konnte sich mit einer gültigen Duldung ausweisen, die allerdings keine Reiserechte entfaltet und wird sich somit im Rahmen einer Anzeige dafür verantworten müssen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass auch sie wegen Computerbetruges durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Festnahme / Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Sie hatte ebenfalls eine Geldstrafe von 2000, Euro plus 177,60 Euro Kosten zu zahlen. Da sie die Geldstrafe aufbringen konnte, ersparte sie sich die alternativ festgelegte 50tägige Ersatzfreiheitsstraße.
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