Gewahrsam nach Körperverletzung

Den Notruf der Polizei riefen am frühen Nachmittag des gestrigen Montags die Angestellten eines Textilwarengeschäfts an der Braunschweiger Straße in Gifhorn. Gegen 13:30 Uhr hatte ein Mann das Geschäft betreten und sich an die Mitarbeiterin an der Kasse gewandt. Diese sollte prüften ob eine mitgeführte EC-Karte zum Bezahlen genutzt werden könne. Da die Karte auf eine weibliche Person ausgestellt war, kam die Mitarbeiterin der Bitte nicht nach. Der Mann schlug ihr daraufhin auf den Rücken. Einem zur Hilfe eilenden Kollegen schlug er mit der Faust gegen den Kopf. Anschließend verließ der Mann das Geschäft unter Aussprache einer Drohung. Nach Eingang des Notrufs begaben sich mehrere Beamte der Polizei Gifhorn umgehend in die Nahbereichsfahndung und trafen unweit des Tatorts einen Mann an, auf den die zuvor eingeholte Beschreibung zutraf. Der 39-Jährige war alkoholisiert, wirkte auf die Beamten aggressiv und wiederholte die zuvor im Geschäft ausgesprochene Drohung auch gegenüber den Beamten. Er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen, aus diesem wurde er am späten Abend entlassen. Er muss sich nun Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung stellen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de