Gleich zwei Haftbefehle im Gepäck
Mittwochnachmittag (10.04.2024) endete die Fahrt für einen 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt.
Der Mann wurde auf der Bundesstraße 105 in Karnin durch Bundespolizisten kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle bestanden.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte eine Geldstrafe von 900 Euro aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Januar des letzten Jahres verhängt. Im Falle der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen angedroht. Zudem gab es einen weiteren Haftbefehl des Amtsgerichts Döbeln vom Dezember 2023, weil er erneut ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt hat und zu dieser Hauptverhandlung nicht vor Gericht ist.
Auch wenn der Mann gestern nur als Insasse unterwegs war, endete seine Fahrt aufgrund fehlender Barmittel in der Justizvollzugsanstalt.
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