Polizei sucht Zeugen und Beteiligten nach Unfallflucht
Am Donnerstag (11.04.), gegen 00:10 Uhr, kam es auf der Donatusstraße in Pesch zu einem Verkehrsunfall.
Bei ihrem Eintreffen stießen die Beamten im Bereich der Liedberger Straße / Donatusstraße auf ein geparktes Auto mit deutlichen Beschädigungen. Dellen und Lackkratzer erstreckten sich über die gesamte Fahrzeugfront.
Ein Zeuge hatte zuvor einen lauten Knall vernommen und beobachten können, wie ein schwarzer BMW, vermutlich neueres Modell der X-er Reihe, im Bereich der Unfallstelle anhielt. Der Fahrzeugführer, mit einem Basecap bekleidet, stieg aus und begutachtete seinen Pkw, der laut Zeuge vorne links beschädigt war. Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung Bundesstraße 230 fort.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die Hinweise auf die Identität des Fahrzeugführers oder den schwarzen BMW geben können oder den Unfall sogar selber wahrnahmen, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Auch Werkstätten werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden, sollte ein solcher BMW mit oben beschriebenem Unfallschaden bei ihnen vorstellig werden.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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