Rücknahme der Presseberichterstattung in Zusammenhang mit einem Fußballspiel der C-Liga / Richtigstellung
Das Polizeipräsidium Südhessen hat am Montag (08.04.2024) im Rahmen der allgemeinen Presseberichterstattung eine Meldung zu dem C-Liga Spiel von Sonntag (07.04.) veröffentlicht. Im Nachgang zu der Berichterstattung hatte sich nach einem Hinweis eines Vereinsverantwortlichen herausgestellt, dass der mitgeteilte Sachverhalt von dem tatsächlichen Ereignis abwich. Nach Bekanntwerden wurde die Pressemeldung aus dem Presseportal gelöscht. Die verantwortlichen Stellen des Polizeipräsidiums Südhessen haben den Vorgang bereits intern aufgearbeitet und bitten die Fehlmeldung zu entschuldigen. Von Seiten der Leitung der Polizeistation Ober-Ramstadt erfolgte auch ein Austausch und eine Klarstellung mit dem Verein.
Entgegen der Ursprungsmeldung hatte unsportliches Verhalten auf dem Rasen und die daraus resultierende aufgeheizte Stimmung der Spieler in der Partie zwischen der 2. Mannschaft des Fußballclubs Ober-Ramstadt gegen die 2. Mannschaft des Rasensportvereins Germania Pfungstadt zwar zu einem Spielabbruch geführt aber zu keinen weiteren Vorfällen oder einem Polizeieinsatz auf dem Sportplatz.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Durch einen Ellenbogenschlag im Rahmen des Spiels verletzt, musste ein Spieler aus Ober-Ramstadt zur ärztlichen Behandlung ins Krankenhaus. Aufgrund der aufgeheizten Stimmung verließ der betroffene Gegenspieler aus Pfungstadt unmittelbar den Sportplatz und lief in Richtung Innenstadt. Hierbei verständigte er die Polizei, da er sich nach eigenen Angaben verfolgt und bedroht fühlte. Die Beamten konnten den Spieler schließlich antreffen und kurze Zeit später kamen weitere Mannschaftskollegen dazu. Auch Personen aus dem Ober-Ramstädter Umfeld wurden lokalisiert. Vereinzelt soll es zu Beleidigungen gekommen sein. Um Auseinandersetzungen zu verhindern, wurden der Spieler und weitere Personen aus seinem Umfeld in Richtung Pfungstadt begleitet.
In Zusammenhang mit dem Ellenbogenschlag wird wegen Körperverletzung ermittelt.
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