Fahren obwohl bestehendes Fahrverbot

(Me)37581 Bad Gandersheim, Stiftsfreiheit. Zeit: Dienstag, 09. April 2024, 19:00 Uhr. Ein 39-jähriger Bad Gandersheimer befuhr mit seinem PKW BMW die Stiftsfreiheit in Bad Gandersheim, obwohl gegen ihn ein aktuelles Fahrverbot besteht. Es wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Northeim Polizeikommissariat Bad Gandersheim Pressestelle Telefon: 05382/95390 Fax: 05382/91920 150 E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de