Polizei sucht Zeugen und Unfallbeteiligte

Die Ermittler der Verkehrsunfallbearbeitung im Verkehrskommissariat 1 suchen eine unfallbeteiligte Fahrradfahrerin und Zeugen eines Zusammenstoßes vom Freitag (12.04.) gegen 09:00 Uhr auf der Gustav-Heinemann-Straße in Korschenbroich. Eine etwa 16 bis 17 Jahre alte, 175 cm bis 180 cm große weibliche Fahrradfahrerin befuhr die Gustav-Heinemannstraße aus Richtung Rheydter Straße. In Höhe der Einmündung beabsichtigte diese nach ersten Erkenntnissen in die Straße Hoher Weg abbiegen wollen. Dabei kam es offenbar zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw einer 31-jährigen Frau aus Mönchengladbach. Diese rief der Radfahrerin nach dem Zusammenstoß noch etwas hinterher, jedoch entfernte sich diese mit der Aussage sie müsse zur Schule. Für die genaue Rekonstruktion des Unfallherganges suchen die Ermittler nun Zeugen und die Unfallbeteiligte. Diese werden gebeten sich unter der 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: