Kontrolle von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Landkreis Rotenburg
Am gestrigen Montag, den 15. April 2024, kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg in der Südhälfte des Landkreises Rotenburg den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
15 hierfür spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte haben 40 Fahrzeuge "unter die Lupe genommen", wovon insgesamt 34 nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr erfüllten.
Die Beanstandungsquote lag somit bei 85 %. In 14 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Gründe für die Untersagung der Weiterfahrt waren neben unzulässigen Fahrzeugabmessungen auch festgestellte Mängel und Verstöße im Bereich der Bremsanlagen sowie fehlende Betriebserlaubnisse.
Der auf dem der Pressemeldung anliegenden Foto abgebildete Anhänger wurde derart umgebaut, dass eine neue Betriebserlaubnis hätte erteilt werden müssen. Diese lag jedoch nicht vor, weshalb die Nutzung des Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum bis zu ihrer Erteilung untersagt wurde.
Aufgrund eines wetterbedingt feuchten Fahrbahnuntergrunds hatten drei kontrollierte Fahrzeuge sogenannte Zwillingsräder angebaut, mit welchen die zulässige Breite von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überschritten wurde. Da auch hier eine erforderliche Erlaubnis für die Überschreitung fehlte, mussten alle drei Fahrzeugführer ihre Fahrt bis auf Weiteres beenden.
Bei insgesamt zehn Fahrzeugkombinationen wurden nicht funktionierende Bremsanlagen festgestellt. Auch diese Feststellungen führten unweigerlich zu einer Untersagung der Weiterfahrt.
Die erwähnten Beispiele und die insgesamt hohe Beanstandungsquote zeigen, dass Kontrollen im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs elementar für die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr sind.
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